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Prüfen Sie bevor Sie eine Schuldnerberatung aufsuchen...
Ein Berater muss eine staatlich anerkannte Stelle oder eine geeignete Person im Sinne des § 305 der Insolvenzordnung sein.
Laut Gesetz dürfen u.a. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, sowie auch anerkannte Träger der Wohlfahrt eine Schuldnerberatung durchführen.
Wenden Sie sich ausschließlich an einen erfahrenen Rechtsanwalt, eine zur Rechtsberatung und Durchführung des Verfahrens befugte Person oder an zugelassene Wohlfahrtsverbände.
Suchen Sie keine Berater auf die Ihnen Schuldenfreiheit ohne Insolvenz oder außergerichtliche Schuldenregulierung versprechen. Meiden Sie Berater die Ihnen einen Kreditvertrag vermitteln wollen um die Schulden zu tilgen. Das Eine-Rate-für-Alles Prinzip ist meistens eine Sackgasse. Eine Entschuldung ist so nicht möglich. Lassen Sie Vorsicht walten, wenn ein Berater von Ihnen einen monatlichen Betrag in Höhe Ihrer momentanen Verpflichtungen verlangt, um Ihre Raten an die Gläubiger weiter zu leiten. Meist erreicht dann die Gläubiger nur noch ein Bruchteil der Zahlungen und Ihre Verschuldung erhöht sich noch weiter.
Bei ungeeigneten Anbietern finden Sie häufig, eher weniger gut lesbar, auf der Internetseite den Vermerk, es werde alleine nur kaufmännisch oder wirtschaftlich beraten und keine Rechtsberatung angeboten und kein Verfahren nach § 305 InsO durchgeführt. Somit bedeutet dies, dass der Anbieter weder eine Zulassung hat, noch zur Rechtsberatung befugt ist. Auch darf er keine Entschuldung nach § 305 der Insolvenzordnung durchführen. Oftmals kommen dann weitere, häufig nicht unerhebliche Kosten auf Sie zu.
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