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Sanierung

Insolvenzvermeidung - Turn-Around, Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan, Auffanggesellschaft

An erste Stelle sollte immer der Erhalt des Unternehmens stehen. Der Gesetzgeber hat dafür verschiedene Möglichkeiten und Unterstützungsangebote geschaffen. Wenn ein Schuldner frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, ist die Möglichkeit gegeben sein Unternehmen vor der Insolvenz zu retten.

 

Ein in Schieflage geratenes Unternehmen kann von der Turn Around Beratung profitieren. Wenn rechtzeitig professionelle Hilfe eingeholt wird, kann oft das Steuer wieder herumgerissen werden. Diese Leistung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, finanziell gefördert. Wir beraten gerne dazu.

 

Seit dem 01.03.2012 hat ein in die Krise geratenes und von Insolvenz bedrohtes Unternehmen die Möglichkeit, mit dem Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO die Sanierung über einen Insolvenzplan vorzubereiten. Das Schutzschirmverfahren muss eigens beantragt werden. Diesem Antrag geht ein aufwändiger Prozess zuvor und bedarf sorgfältiger Vorbereitung. Das Ziel ist es, das Gericht von einer aussichtsreichen Sanierung und Fortführungsprognose zu überzeugen. Bei diesem Verfahren darf die so genannte Insolvenzreife, also die Zahlungsunfähigkeit, noch nicht eingetreten sein. Es gibt allerdings unter bestimmten Voraussetzungen auch bei bereits eingetretener Insolvenzreife, die Möglichkeit nach § 270a InsO, die Eigenverwaltung zu behalten.

 

Durch die Gründung einer Auffanggesellschaft kann die Selbstbestimmung über das Unternehmen weitestgehend erhalten werden. Diese Variante umgeht das Risiko unter Insolvenzverwaltung gestellt zu werden, sollte jedoch nur mit sehr guter Vorbereitung und professioneller Hilfe umgesetzt werden. Eine Unternehmergesellschaft, kurz UG, bietet eine kostengünstige Alternative zur GmbH als Rechtsform für eine Auffanggesellschaft.

Corona Krise - schwierige Zeiten

Die aktuelle Situation in der Corona Pandemie fordert viel von Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern.

 

Einige Unternehmenszweige sind stärker und einige weniger stark betroffen.

Andere wiederum haben es geschafft, sich gerade in dieser Krise positiv auf dem Markt zu platzieren.

 

Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig Beratung einzuholen. Je früher die Hilfen einsetzen, je eher ist eine Unternehmensrettung möglich.

 

Wir beraten unter anderem über die Möglichkeiten einer Sanierung, die aktuellen Corona-Hilfen und unterstützen bei Problemen mit Anträgen oder Rückforderungen.

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