SCHULDNERBERATUNG

Durch kompetente Hilfe schnell zum Ziel - Termin für die Erstberatung innerhalb 1 Woche

Schuldner mit einer Lohnpfändung, einer Zwangsversteigerung, einer Wohnungskündigung, einer Kontopfändung oder gar einem Haftbefehl, haben in der Regel keine Zeit, mehrere Monate auf Hilfe zu warten. 

Wir können Ihnen innerhalb einer Woche einen Termin zur unverbindlichen und kostenfreien Erstberatung in unserer Kanzlei anbieten. 

Eine umfassende Analyse Ihrer Schuldensituation, die Abfrage bei der SCHUFA und anderen Schuldner-Verzeichnissen sind bei uns selbstverständlich. Die sorgfältige Prüfung stellt sicher, dass keine Gläubiger vergessen werden und so das Verfahren in Gefahr gerät. 

Wir begleiten und unterstützen Sie während der gesamten Insolvenzphase und stehen Ihnen auch nach der Abgabe des Insolvenzantrages mit Rat und Tat zur Seite.


Warum sollten Sie sich für uns entscheiden? - wir als Schuldnerberatung, arbeiten frei und unabhängig

Wir helfen überschuldeten Menschen schnell und kompetent.

Das Ziel, welches wir verfolgen, ist ausschließlich Ihre Entschuldung und zwar sofort. Umfassend, unbürokratisch, diskret und nachhaltig. Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern, sind aber ausschließlich Ihnen verpflichtet. Wir können juristisch einwandfreie Lösungen für eine Einigung mit Ihren Gläubigern erarbeiten und verfügen über die nötige Sachkenntnis im komplexen Rechtsgebiet des Insolvenzrechts und der Schuldenregulierung. Mit sicherem Verhandlungsgeschick erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Wir unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB. 
Wir vertreten Sie kostenfrei mit Rechtsberatungsschein.


Umfassende Hilfe, wir lassen Sie nicht alleine - Schuldnerberatung, anwaltliche Vertretung, Sozialberatung, Bürgergeld-Prüfung

Wir prüfen ob Ihr Existenzminimum sichergestellt ist und stellen bei Bedarf eine P-Konto Bescheinigung aus oder überprüfen Ihren Bürgergeld Bescheid auf Fehler.

Das wichtigste Element ist Ihre Belastung zu reduzieren, damit Sie wieder Raum zum Leben bekommen.

Wir übernehmen für Sie die Verhandlungen und die gesamte Korrespondenz mit den Gläubigern. Kurze Kommunikationswege sichern einen engen Kontakt während der gesamten Insolvenzphase. Für die direkte Erreichbarkeit innerhalb des Entschuldungsverfahrens, bieten wir Ihnen kurze Kommunikationswege an. So können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Oftmals ist parallel auch eine anwaltliche Vertretung bei zum Beispiel Scheidung, Unterhalt, Immobilien, Erbstreitigkeiten oder Jobcenter begleitend notwendig. Unsere Anwälte stehen Ihnen mit ihren verschiedenen Rechtsgebieten zur Verfügung. 

Schwerpunkte sind hier Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Mietrecht und Versicherungsrecht.


Warum sollten Sie einen Anwalt aufsuchen? - Wartezeiten können zu finanziellen Nachteilen führen

Die öffentlichen Schuldnerberatungen betreuen eine überproportional hohe Zahl an Schuldnern. Daher liegen die Wartezeiten für ein erstes Beratungsgespräch oftmals bei mehr als 6 Monaten. Bis ein Antrag auf Insolvenz gestellt werden kann, vergehen oft viele weitere Monate. Diese Wartezeiten können für den Schuldner zu erheblichen Nachteilen führen. Denn Schuldner mit einer bevorstehenden Lohnpfändung, einer anberaumten Zwangsversteigerung oder einer Kündigung des Mietvertrages, haben in der Regel keine Zeit, mehrere Monate auf Hilfe zu warten. 


Nicht selten werden Schuldner sehr kurzfristig mit einem Haftbefehl konfrontiert. Dann ist sofortige Hilfe unumgänglich. Beziehen die Schuldner Bürgergeld, muss häufig noch vor dem ersten Termin bei der öffentlichen Schuldnerberatung ein Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter gestellt werden. Das Jobcenter prüft den Antrag und wird diesen erst bewilligen wenn man einen persönlichen Gesprächstermin bei seinem zuständigen Sachbearbeiter wahrgenommen hat. Der Schuldner muss den Bedarf an der Schuldnerberatung begründen und Belege der Schulden offenlegen. Dieses Vorgehen ist sehr umstritten aber leider häufige Praxis. 


Regelinsolvenzen werden von öffentlichen Stellen eher selten betreut. Darüber hinaus übernehmen die Einrichtungen oft nicht die komplette Durchführung der Schuldenbereinigung, sondern unterstützen mit Hilfe zur Selbsthilfe, bieten Infoabende oder Crash Kurse an. Somit sind Schuldner häufig gezwungen, sich selbst mit ihren Gläubigern auseinander zu setzen, Listen zu erstellen und Schriftsätze selbst zu verfassen. In der Regel endet die Unterstützung mit Abgabe des Insolvenzantrages. Die Schuldner sind mit Problemen, die in der ersten Phase der Insolvenz häufig auftreten können, auf sich alleine gestellt. 


Üblicherweise sind die Schuldnerberater dort Sozialpädagogen. Diese können sehr kompetent in psychologischer, psychosozialer oder familiärer Hinsicht beraten. Da Schulden auch immer Sorgen mit sich bringen, können sie den Schuldner unterstützen und Entlastungsangebote eigener oder anderer Stellen vermitteln. Schuldnerberatung beinhaltet in sehr großem Umfang Rechtsberatung, überwiegend im Bereich Insolvenzrecht. 


In vielen Fällen sind auch andere Rechtsgebiete wie Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht oder sogar Strafrecht betroffen. In nicht wenigen Fällen ist eine gleichzeitige Vertretung in einem anderen Rechtsgebiet vor, nach oder während der Insolvenz nötig. So hat ein Anwalt die Möglichkeit, Sie im Entschuldungverfahren komplett und aktiv unterstützen zu können.


Denn ob die Forderungen wirklich gegen Sie bestehen, ein Einspruch oder Widerspruch eingelegt werden muss, wie Zwangsvollstreckung, Räumungsklage oder sogar Inhaftierung abgewendet werden können – dies alles sind juristische Spezialfragen, derer sich nur ein Rechtsanwalt kompetent und umfassend annehmen kann.


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